Hausordnung

Lieber Centerbesucher

 

um eine angenehme Einkaufsatmosphäre zu gewährleisten, ist es erforderlich, auf unsere Hausordnung für Besucher hinzuweisen. Diese gilt für das gesamte Einkaufszentrum im Innenbereich und Außenbereich. Bei Handlungen, die die Hausordnung und das Interesse der Besucher verletzen, kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Das weitere Verweilen nach einer Wegweisung aus dem Zentrum durch den Eigentümer oder durch die Zentrumsleitung oder ihre Beauftragten kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden. Die Einkaufszentrum Ottensheim, Errichtungs- und Betriebs-GmbH behält sich zur Erreichung dieser Ziele Erweiterungs- und Änderungsmöglichkeiten vor.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Haus.

Mit freundlichen Grüßen

EINKAUFSZENTRUM OTTENSHEIM
Errichtungs- und Betriebs-GmbH
Gabriele und Christian Buchgeher
(geschäftsführende Gesellschafter)

 

 

Hausordnung

  1. Das Betreten des Einkaufszentrums und die Benutzung aller Anlagen im Einkaufszentrum geschieht auf eigene Gefahr. Jede Haftung für Sachschäden der Einkaufszentrum Ottensheim, Errichtungs- und Betriebs-GmbH ist, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.
  2. Alle Einrichtungen und Anlagen des Einkaufszentrum Donautreffs sind im Interesse aller Besucher pfleglich zu behandeln und Abfälle stets in den dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen. Jeder Besucher haftet für die von ihm verursachten Schäden. Mutwillige Verunreinigungen oder Beschädigungen öffentlicher Centereinrichtungen durch Besucher werden ausnahmslos mit einer Strafanzeige und Hausverbot belegt. Des Weiteren werden Schadenersatzforderungen auf dem Klageweg verfolgt.
  3. Minderjährigen unter 14 Jahren ohne Begleitung der Eltern ist der Aufenthalt im Einkaufszentrum untersagt. Das Benützen der Aufzüge ist für Kinder unter 6 Jahren nur in Begleitung Erwachsener gestattet.
  4. Fahrräder oder Verkehrsmittel dürfen nicht in das Einkaufszentrum mitgenommen werden, ausgenommen bei Übernahme von oder Übergabe an einen Betrieb im Haus (Sportgeschäft). Rollschuh-, Skateboard-, Kickboardfahren, Ballspielen und dergleichen, ist am gesamten Gelände aufgrund der Unfallgefahr strikt untersagt.
  5. Bitte beachten Sie, dass Hunde nur mit Beißkorb und Leine Zutritt zum Einkaufszentrum haben. Das unbeaufsichtigte Anleinen der Hunde in der Mall und im Außenbereich ist untersagt. Verunreinigungen sind vom Hundehalter umgehend zu entfernen. Das Füttern von Tieren auf dem Gelände ist untersagt.
  6. Der Verzehr alkoholischer Getränke ist nur in den Gastronomiebereichen gestattet, alkoholisierte Personen werden vom Gelände verwiesen.
  7. Tische und Stühle im Gastronomiebereich der Mall sind ausschließlich für Kunden der Gastronomiebetriebe reserviert und dürfen nur in Verbindung mit einer Konsumation benutzt werden. Für das gesamte Einkaufszentrum gilt ein Rauchverbot, davon ausgenommen sind Gastronomiebetriebe mit genehmigten Raucherbereichen. Das Wegwerfen von Zigarettenstummeln ist verboten.
  8. Betteln, Hausieren, Herumlungern und andere Störungen, sowie die Ansammlung von Gruppen ist untersagt. Die Sitzgelegenheiten im Mallbereich sind ausschließlich älteren und geschwächten Personen, Personen mit Beeinträchtigung, Müttern mit Kindern vorbehalten und dienen zur kurzfristigen Erholung zwischen den Einkäufen. Herumlungernde Einzelpersonen und/oder Gruppen werden von diesen Plätzen verwiesen.
  9. Durch das Verhalten unserer Besucher dürfen Dritte weder behindert noch belästigt oder gefährdet werden. Frauen und Kinder sind mit Respekt zu behandeln, bei Verletzungen der Frauenrechte und bei Verletzungen des Kinderschutzes wird ausnahmslos ein Hausverbot ausgesprochen und Anzeige erstattet. Ein Mitbringen von Waffen sowie gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Aus Rücksicht auf andere Besucher ist das Betreten des Hauses nur mit entsprechender Bekleidung gestattet.
  10. Der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen aller Art ohne schriftliche Genehmigung durch die Einkaufszentrum Ottensheim Errichtungs- und Betriebs-GmbH ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für nicht genehmigte gewerbliche Tätigkeiten, sowie für Darbietungen, die keinen kommerziellen Bezug aufweisen.
  11. Das Anbringen von Plakaten, Verteilen von Werbematerialien (Flugblätter, Gratisproben usw.) oder andere werbeähnliche Aktionen (Kundenbefragungen usw.), das Filmen und Fotografieren im Center und im Außenbereich des Centers, sowie jedwede Veranstaltung, Kundgebung oder ähnliches ist nur mit einer gültigen, schriftlichen Genehmigung durch die Einkaufszentrum Ottensheim, Errichtungs- und Betriebs-GmbH zulässig. Bei Veranstaltungen werden Foto- sowie Videoaufnahmen gemacht, die ggf. für Werbe- und Pressezwecke von der Einkaufszentrum Ottensheim, Errichtungs- und Betriebs-GmbH verwendet werden.
  12. Auf den Zufahrten, den Parkplätzen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Die Parkbereiche sind nicht bewacht, es wird jede Haftung für die parkierten Fahrzeuge und deren Inhalt abgelehnt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Einkaufzentrum Ottensheim, Errichtungs- und Betriebs-GmbH vorliegt. Das Parken ist nur während des Einkaufs gestattet. Das Parkieren oder Stehenlassen von Fahrzeugen über Nacht und Sonn-/Feiertage ist verboten. Bei Winterglätte beachten Sie bitte, dass wir aus Umweltgründen kein Salz streuen. Wir bitten Sie generell, vorsichtig zu gehen.
  13. Das Abstellen der Fahrräder und Mopeds ist nur in den dafür vorgesehenen Abstellflächen gestattet. In der Mall, in den Eingangsbereichen, in den Fluchtwegbereichen und entlang der Fassade, ist das Abstellen von Fahrrädern und Mopeds ohne Ausnahme nicht gestattet.
  14. Gemäß dem Datenschutzgesetz 2000 werden Sie informiert, dass das Gebäude im Innenbereich und Außenbereich aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht ist.
  15. Den Anweisungen des Centermanagements und seiner Beauftragten sowie des Sicherheitspersonals und der Durchsage der Hausanlage ist Folge zu leisten. Die gekennzeichneten Fluchtwege dürfen nur im Notfall benutzt werden. Alle gekennzeichneten Fluchtwege sind ausnahmslos freizuhalten. Kenntlich gemachte Absperrungen sind zu beachten, das Betreten von abgesperrten Räumen ist untersagt.